Das wertbeeinflussende Grundstücksmerkmal bei Grundstücken im individuellen Wohnungsbau ist die Grundstücksfläche.
Die Bodenrichtwertgrundstücke können drei verschiedene Grundstücksgrößen aufweisen:
Das wertbeeinflussende Grundstücksmerkmal bei Grundstücken für den Geschosswohnungsbau ist die Geschossflächenzahl (GFZ). Die Bodenrichtwertgrundstücke können folgende GFZ aufweisen:
Für Grundstücke im Kerngebiet der Innenstadt von Elberfeld oder Barmen kann der Immobilienpreisagent nicht angewendet werden.
In BORISplus.NRW kann die Bodenrichtwertdefinition durch Berühren des Bodenrichtwertes und Klicken mit der linken Maustaste abgerufen werden. Es wird ein weiteres Fenster geöffnet, das Details zum gewählten Bodenrichtwert enthält. Die hier angegebene Geschossflächenzahl bzw. Fläche muss im nebenstehenden Auswahlfeld ausgewählt werden.